Die Kanzlei rechnet in der Regel nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die grundsätzlich streitwertbezogen sind, ab. Soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Abweichungen von den streitwertbezogenen Gebühren zulässt, kommt die Abrechnung nach Stundensätzen beziehungsweise nach vereinbaren Pauschalen in Frage.

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